Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Zahlung
Der Rechnungsbetrag und Preis für Nebenleistungen sind bei Übergabe der Kaufsache/herzustellenden Sache oder Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
II. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgefürhrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
III. Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr, ab Übergabe der Sache. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf von neuen Sachen in einem Jahr, beim kauf von gebrauchten Sachen sind Ansprüche wegen Sachmängel ausgeschlossen.
2. Ansprüche des Auftraggebers bei Kfz-Reparaturen wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes.
3. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln innerhalb der gesetzlichen Frist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, verjähren Ansprüche in einem Jahr.
IV. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Erstatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran vor, bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung. Am Kaufgegenstand behält sich der Auftragnehmer das Eigentum vor, bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung.
V. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers/Verkäufers.




